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Energienews


12.07.2018

DUH / DMB: Energetische Sanierung kein Kostentreiber

Nicht die Energieeffizienzanforderungen an den Neubau seien die Kostentreiber für Immobilienpreise und Mieten, sondern in erster Linie die extrem gestiegenen Grundstückspreise für die gestiegenen Baukosten verantwortlich. Dazu kämen Bodenspekulation und Engpässe in der Bauwirtschaft. Es fehlten 1 Mio. Wohnungen am Markt. Die weiter steigende Wohnungsnachfrage beziehungsweise ein unzureichendes Wohnungsangebot und zu wenig Wohnungsneubau würden die Immobilien- und Mietpreise auf den Wohnungsmärkten weiter in die Höhe treiben.

„Klimaschutz nicht länger zum Sündenbock machen“

„Die Bundesregierung kann es sich nicht leisten, die energetischen Standards im Wohnungsneubau einzufrieren, wenn sie die selbst gesteckten und international vereinbarten Klimaschutzziele erreichen will. Energieeffizienz und Klimaschutz dürfen nicht länger zum Sündenbock und Kostentreiber gemacht werden. Die aktuellen Wohnungsprobleme und Preissteigerungen haben nichts mit energetischen Standards im Neubau zu tun“, betont Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Auch die energetische Sanierung der Bestandsgebäude in Deutschland ist unverzichtbar, um die Heizkosten auf Dauer so gering wie möglich zu halten und die Klimaziele zu erreichen. Aber, um flächendeckend mehr und sozial gerechtere energetische Sanierungen zu ermöglichen, müsse die Politik die Rahmenbedingungen im Mietwohnungsbereich verbessern.

„Modernisierungsumlage von 11 auf 4 % senken“

Eine der zentralen Stellschrauben ist die Modernisierungsumlage, welche Anreize für den Vermieter setzen soll, energetisch zu sanieren, jedoch aus Sicht von DUH und DMB eine der Ursachen für Mietpreissteigerungen ist. Der von Bundesjustizministerin Katarina Barley Anfang Juni 2018 vorgelegte Gesetzesentwurf und die vorgeschlagenen Änderungen gehen der DUH und dem DMB nicht weit genug.

Dazu Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB: „Die Spielräume, um die Miete nach einer Modernisierung zu erhöhen, müssen noch weiter eingeschränkt werden als derzeit vorgesehen. Die Reduzierung der Umlage von 11 auf 8 % und die Kappungsgrenze von 3 Euro/m2 reichen nicht aus, um deutliche Mieterhöhungen zu verhindern. Notwendig ist eine Absenkung der Umlage auf 4 % und eine Kappungsgrenze von 1,50 Euro/m2.“

Ziel müsse es sein, dass energetisch sanierter Wohnraum für die dort wohnenden Mieter bezahlbar bleibt und auch für einkommensschwache Haushalte zugänglich ist. Eine Neuausrichtung der Förderung sei hierbei entscheidend, um weiterhin ausreichend Anreize zur energetischen Sanierung zu bieten. Einen Ansatzpunkt bietet die Vereinfachung der Antragsstellung für die öffentliche Förderung. DUH und DMB fordern, dass bei gleichzeitiger Senkung der Modernisierungsumlage und Einführung einer Kappungsgrenze, die Förderung direkt dem Vermieter zugutekommt und nicht wie bisher von den Modernisierungskosten abgezogen werden muss.

Ein weiterer Knackpunkt sei die Berechnung der Modernisierungskosten. Für den Mieter müsse nachvollziehbar sein, wie sich die Modernisierungsumlage berechnet. Wenn beispielsweise eine 30 Jahre alte Heizungsanlage ausgetauscht wird, darf dies nicht den Modernisierungskosten zugerechnet werden. Denn hier handelt es sich um Instandhaltungskosten, da eine gesetzliche Austauschpflicht vorliegt. „Die Kosten sind ungleich verteilt, die größte Last hat der Mieter. Die Bundesregierung muss für eine gerechte Kostenverteilung sorgen. Nur dadurch wird Akzeptanz für Modernisierungsmaßnahmen erreicht“, fordert Metz.




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